Häufige Fragen zur Alltagshilfe

Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen. Derzeit stehen dafür bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Welche Leistungen bieten Sie an?

Ich unterstütze Sie unter anderem im Haushalt und bei der Haushaltsorganisation, beim Einkaufen und bei Besorgungen sowie durch Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen. Auch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und die Entlastung pflegender Angehöriger gehören zu meinem Angebot.

Sind Sie eine anerkannte Anbieterin?

Ja. Ich bin eine landesrechtlich anerkannte Anbieterin von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.

Kann über die Pflegekasse abgerechnet werden?

Die Kosten können bei Vorliegen der Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Kann ich Ihre Leistungen auch privat bezahlen?

Ja. Meine Alltagshilfe kann auch privat in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten und die gewünschten Leistungen besprechen wir vor Beginn persönlich.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Mein Einsatzgebiet umfasst insbesondere Ahlen, Dolberg, Beckum, Sendenhorst, Drensteinfurt, Ennigerloh, Warendorf und Hamm-Heessen. Bei anderen nahe gelegenen Wohnorten prüfe ich gerne, ob ein Einsatz möglich ist.

Übernehmen Sie auch pflegerische oder medizinische Tätigkeiten?

Nein. Ich biete Unterstützung im Alltag und im Haushalt an. Medizinische Behandlungspflege und körperbezogene Pflegemaßnahmen gehören nicht zu meinem Leistungsangebot.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie erreichen mich telefonisch oder per WhatsApp unter 0176 22375474 sowie per E-Mail unter info@alltagshilfeahlen.de. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.